Weiterbildungsprämie (für Umschüler)
Wer hat Anspruch auf die Prämie?
Arbeitslos gemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer abschlussbezogener Weiterbildungen (Umschulungen)
Was beinhaltet die Prämie?
- Teil I
1.000 Euro Prämie bei Bestehen einer Kammer-Zwischenprüfung, die durch die jeweilige Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist (via Ergebnisnachweis) - Teil II
1.500 Euro Prämie bei Bestehen der Kammer-Abschlussprüfung (Nachweis via IHK-, HWK- oder StBK-Zeugnis)
Ab wann gilt die Prämie und wie lange?
Die Prämie war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Diese Befristung wurde aufgehoben.
Die Prämie wird bei erfolgreicher Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, ausgezahlt.
Wie komme ich an die Prämie?
Der Betrag wird gegen Nachweis (Ergebnis der Kammer-Zwischenprüfung und IHK-, HWK- oder StBK-Abschlusszeugnis) von jeweils einem der zuständigen OS (operative Services der Agentur für Arbeit) direkt an die Teilnehmerin oder den Teilnehmer ausgezahlt.
Beratung und Auskunft
Die Berater der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter.
Link zur Weiterbildungsprämie