FAQ - Campus Appartements - Berufliche Rehabilitation
Um Ihnen den Einstieg in Ihre Zeit bei uns so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir die häufigsten Fragen rund um Ihre Anreise und den Aufenthalt in unseren Wohnheimen zusammengestellt. In den folgenden FAQs finden Sie alle wichtigen Informationen, angefangen von der Anreise am Aufnahmetag, über die Ausstattung Ihres Zimmers, bis hin zu speziellen Regelungen für die Unterbringung mit Tieren. Darüber hinaus beantworten wir auch praktische Fragen zur Verfügbarkeit von Parkplätzen, zur Nutzung von Waschmaschinen sowie zu weiteren Serviceleistungen wie der wöchentlichen Zimmerreinigung. So sind Sie bestens vorbereitet und können Ihren Aufenthalt sorgenfrei genießen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen Für die Dauer Ihrer Umschulungs- oder Fortbildungsmaßname ein komfortables Zuhause bieten zu dürfen!
Wann kann ich anreisen?
Sie können am Tag der Aufnahme anreisen, wobei der genaue Termin in Ihrem Einladungsschreiben vermerkt ist. Eine frühere Anreise ist leider nicht möglich.
Wie ist der Ablauf am Aufnahmetag?
Während der Aufnahme erhalten Sie Ihre Unterlagen und Ihren Zimmerschlüssel. Nach der Führung über den Campus können Sie Ihr zugewiesenes Zimmer beziehen.
Wo kann ich beim Einzug parken?
Zum Be- und Entladen kann vorübergehend in Wohnheimnähe geparkt werden, sofern möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Anreise.
Wie ist das Zimmer ausgestattet?
Alle Zimmer sind mit einem Bad (Dusche oder Badewanne und WC) ausgestattet und verfügen über eine Küchenzeile. Standardmäßig sind ein WLAN-Zugang und ein Anschluss für Kabelfernsehen vorhanden.
Die Appartements sind voll möbliert und enthalten folgendes:
- Bett (1 m x 2 m)
- Schrank
- Schreibtisch mit Bürostuhl
- Tisch mit Stuhl
- Bettdecke und Kissen (Standardgröße).
Nicht inbegriffen sind:
- Fernsehgeräte
- Bettwäsche (Kissenbezug 80x80 cm, Bettbezug 135x200 cm, Spannbettlaken 100x200 cm)
- Handtücher
- Koch- bzw. Essgeschirr
Wie ist die Ausstattung eines behindertengerechten Zimmers?
Für Rollstuhlfahrer sind Zimmer mit behindertengerechter Gestaltung des Badezimmers und der Küche vorhanden. Ein stufenfreier Zugang zu den Schulgebäuden, Mensa- und Freizeiträumen ist gewährleistet. Eine Information an die Wohnheimverwaltung wäre wünschenswert, um die Zimmerplanung optimal gestalten zu können.
Was ist bei der Unterbringung mit einem Haustier zu berücksichtigen?
- Tierzimmer sind in begrenzter Anzahl in Wohnheim 1 vorhanden. Eine Absprache ist deswegen unbedingt erforderlich.
- Bei Tierzimmern erfolgt keine Reinigung.
- Bei Einzug ist es notwendig, dass Sie eine Tiervereinbarung unterschreiben.
- Weitere notwendige Unterlagen sind insbesondere bei Hundehaltung: einen Heimtierausweis, Nachweis Haftpflicht
- Es sind keine Kampfhunde / Kampfhundmischlinge erlaubt.
Erfolgt eine Reinigung?
Es erfolgt eine wöchentliche Vollreinigung des Zimmers.
Bei einem Tierzimmer muss die Reinigung selbstständig erfolgen.
Wie groß ist das Bett?
Das Bett hat eine Größe von 1m x 2 m. Es verfügt über eine Wendematratze mit einer harten und einer weichen Seite. Teilen Sie uns bitte mit, wenn besondere Anforderungen berücksichtigt werden müssen (Bettverlängerung, Schwerlastbett, vgl. hierzu auch FAQ 16).
Gibt es Waschmaschinen?
Es werden Waschmaschinen und Trockner von einer externen Firma gestellt, die Sie gegen Bezahlung (Münzen) verwenden können. Die Räume befinden sich in den Wohnheimen 1, 6, 7, 9 und 11.
Wie ist die Küchenzeile ausgestattet?
In der Küche sind zwei Herdplatten vorhanden, ein Kühlschrank, eine Spüle, Hängeschränke und eine Küchentheke.
Ausstattung ohne: Backofen, Geschirr, Kochutensilien, …
Sind Handtücher oder Bettwäsche am Zimmer?
Nein, Handtücher, Duschtücher, Bettwäsche (Kissenbezug 80x80 cm, Bettbezug 135x200 cm, Spannbettlaken 100x200 cm) oder sonstige Hygieneartikel werden nicht gestellt und müssen selbst mitgebracht werden.
Sind Parkplätze vorhanden?
- Es sind kostenlose Parkmöglichkeiten am Campus vorhanden (siehe Plan)
- Es besteht auch die Möglichkeit einen festen Tiefgaragenstellplatz (22,- Euro/monatlich) anzumieten (Kontakt: info@eckert-holding.de).
Erhalte ich einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung?
Das Wohnheimzimmer wird Ihnen für die Dauer der Bildungsmaßnahme zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür übernimmt der für Sie zuständige Leistungsträger der rehabilitativen Bildungsmaßnahme. Einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung können wir Ihnen nicht ausstellen, da auch kein Mietverhältnis besteht. Sie müssen weiterhin an einem Erstwohnsitz außerhalb unserer Bildungseinrichtung gemeldet sein. Sie können sich nicht mit Ihrem Wohnheimzimmer als Erst- oder Zweitwohnsitz bei der Gemeinde in Regenstauf anmelden.
Muss ich GEZ bezahlen?
Es fallen für Sie keine GEZ-Gebühren an, da Sie hier nicht mit einem festen Wohnsitz gemeldet sind.
Wie kann ich Wünsche für mein Zimmer äußern?
Zusammen mit weiteren Unterlagen bekommen Sie mit der Einladung zur Umschulung auch ein Info-Blatt „INFORMATIONEN ÜBER IHRE UNTERBRINGUNG AM CAMPUS DER ECKERT SCHULEN IN REGENSTAUF“ mit einer Seite „Anforderungsmerkmale“ zugesendet. Sie haben die Möglichkeit, besondere Wünsche auf diesem Blatt zu formulieren. Wir werden Ihre Wünsche so gut es uns möglich ist entsprechend berücksichtigen. Füllen Sie bitte dieses Blatt sorgfältig aus; ein nachträglicher Wechsel des Wohnheimzimmers ist nicht möglich!
Kann ich das Wohnheimzimmer nach dem Ende der Umschulung weiter bewohnen?
Dass Wohnheimzimmer steht Ihnen für die Dauer der Umschulung oder Fortbildung zur Verfügung. Ein Verbleib im Wohnheimzimmer darüber hinaus ist auch im Rahmen eines privaten Mietverhältnisses nicht möglich.
Kann ich das Wohnheimzimmer in den Ferien und an den Wochenenden nutzen?
Es steht Ihnen frei, das Wohnheimzimmer während den Maßnahmezeiten auch an den Wochenenden zu bewohnen. In den Ferienzeiten allerdings sind die Wohnheime geschlossen und können dann nicht bewohnt werden. Begründete Ausnahmen hiervon sind möglich. Ihre privaten Gegenstände können Sie in jedem Falle auch in den Ferienzeiten im Zimmer deponieren.
Wann muss ich das Wohnheimzimmer räumen?
Die Nutzung ist an die Teilnahme einer rehabilitativen Bildungsmaßnahme (Umschulung oder Fortbildung) geknüpft. Sie können das Zimmer am Tag vor dem Beginn Ihrer Bildungsmaßnahme beziehen und müssen es spätestens am Tag nach dem Ende Ihrer Bildungsmaßnahme (in der Regel der Tag der mündlichen Abschlussprüfung vor der IHK oder der letzte Unterrichtstag bei einer Fortbildung mit staatlichem Abschluss) räumen.