Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Die Eckert Schulen als Bildungsträger sind entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) berechtigt. Für alle Förderangebote zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen kann die Übernahme der kompletten Lehrgangsgebühr bei den Kostenträgern beantragt werden.
Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung”. Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann die Job-Chancen erheblich verbessern. Ob ein Einzelcoaching bzw. Gruppencoaching benötigt wird und welche Art, kann in einem persönlichen Gespräch mit den zuständigen Personen bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgeklärt werden.
Zur Frage, ob und in welcher Form eine Förderung in der entsprechenden persönlichen Situation möglich ist, beraten die Eckert Schulen selbstverständlich auch jederzeit gerne in persönlichen Gesprächen. Von Maßnahmen zur beruflichen Integration mit Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bis hin zu Angeboten für Existenzgründung oder Akademiker – die Beratung wird flexibel, individuell und ortsunabhängig umgesetzt.
...dieser Bereich befindet sich aktuell im Aufbau, bald erwarten Sie hier noch mehr aufregende Maßnahmen und Angebote!