Qualifizierungschancegesetz
Wer erhält die Förderung?
Unternehmen, die von Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel betroffen sind und ihren Beschäftigten eine abschlussorientierte Qualifizierung oder eine Weiterbildung ermöglichen.
Welche Leistungen werden von den Leistungsträgern übernommen?
Individuelle Qualifizierungsberatung
Zuschuss oder Erstattung der Lehrgangskosten (15% - 100%)
Zuschuss oder Erstattung des Arbeitsentgelts (25% - 100%)
Leistungsvoraussetzungen:
Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
Anträge und Auskunftsverfahren
Die Berater/-innen der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter
Neu: Sammelantrag für mehrere Beschäftigte
Für Anträge und Auskünfte ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig