Aufstieg BAfoeG

Aufstiegs-BAföG

(ehemals Meister-BAföG)


Wer erhält die Förderung?

Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), genannt Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG), haben alle Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten.

  • Teilnehmer an Technikerlehrgängen
  • Teilnehmer an Meisterlehrgängen
  • Teilnehmer an Lehrgängen für Fachwirte, Fachkaufleute
  • Teilnehmer an Lehrgängen für Betriebswirte
  • Alle Teilnehmer an Fachschulen

Was wird gefördert?

  • Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren
  • Förderung erfolgt durch Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen

 **seit 01. August 2020**
Die Summe der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren wird generell durch einen Zuschuss in Höhe von 50 % gefördert. Die Restsumme kann über ein Darlehen gefördert werden, das auf Wunsch in Anspruch genommen wird. Bei bestandener Prüfung werden 50 % der Darlehenssumme erlassen.

BERECHNUNGSBEISPIELE - AUFSTIEGS-BAFÖG - SEIT 01.08.2020


Bedingungen

  • Der Zuschuss und das Darlehen sind einkommens- und vermögensunabhängig
  • Es existiert keine Altersgrenze

Anträge und Auskunft

  • Die Berater der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter

  • Für Anträge und Auskünfte sind die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig, diese sind meist in den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten angesiedelt

B@föG online - stellen Sie in Bayern Ihren BAföG-Antrag einfach online.