Aufstiegs-BAföG
(ehemals Meister-BAföG)
Wer erhält die Förderung?
Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), genannt Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG), haben alle Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten.
- Teilnehmer an Technikerlehrgängen
- Teilnehmer an Meisterlehrgängen
- Teilnehmer an Lehrgängen für Fachwirte, Fachkaufleute
- Teilnehmer an Lehrgängen für Betriebswirte
- Alle Teilnehmer an Fachschulen
Was wird gefördert?
- Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren
- Förderung erfolgt durch Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen
**seit 01. August 2020**
Die Summe der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren wird generell durch einen Zuschuss in Höhe von 50 % gefördert. Die Restsumme kann über ein Darlehen gefördert werden, das auf Wunsch in Anspruch genommen wird. Bei bestandener Prüfung werden 50 % der Darlehenssumme erlassen.
BERECHNUNGSBEISPIELE - AUFSTIEGS-BAFÖG - SEIT 01.08.2020
Bedingungen
- Der Zuschuss und das Darlehen sind einkommens- und vermögensunabhängig
- Es existiert keine Altersgrenze
Anträge und Auskunft
- Die Berater der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter
- Für Anträge und Auskünfte sind die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig, diese sind meist in den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten angesiedelt
B@föG online - stellen Sie in Bayern Ihren BAföG-Antrag einfach online.
Berechnungsbeispiele - Aufstiegs-BAföG - Stand: 07.08.2024
STAATLICH GEPRÜFTE TECHNIKER - VOLLZEIT STAATLICH GEPRÜFTE TECHNIKER - FERNLEHRE STAATLICH GEPRÜFTER HOTELBETRIEBSWIRT
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WIRTSCHAFTSFACHWIRT IHK - ab Oktober 2024 TECHNISCHER BETRIEBSWIRT IHK BETRIEBSWIRT IHK BILANZBUCHHALTER IHK PERSONALFACHKAUFMANN IHK TECHNISCHER FACHWIRT IHK FACHWIRT IM GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN IHKHANDELSFACHWIRT IHKHANDELSFACHWIRT IHK - ab Oktober 2024 FACHWIRT FÜR BÜRO- UND PROJEKTORGANISATION IHK