Steuerliche Förderung
Wer erhält die Förderung?
Steuerpflichtige Personen.
Was wird gefördert?
Für steuerpflichtige Personen sind folgende Aufwendungen steuerlich abzugsfähig:
- Aufwendungen zur Fortbildung im ausgeübten Beruf als Werbungskosten
- Aufwendungen für eine neue berufliche Ausbildung als Sonderausgaben (bis zu 6.000 €)
Hierzu zählen Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Literatur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, etc.
Bedingungen
Für verbindliche Informationen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt.
Anträge und Auskunft
- Die Berater der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter
- Detaillierte Auskünfte erteilt Ihr Steuerberater oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Finanzamt