Steuerliche Foerderung

Steuerliche Förderung

Wer erhält die Förderung?

Steuerpflichtige Personen.

Was wird gefördert?

Für steuerpflichtige Personen sind folgende Aufwendungen steuerlich abzugsfähig:

  • Aufwendungen zur Fortbildung im ausgeübten Beruf als Werbungskosten
     
  • Aufwendungen für eine neue berufliche Ausbildung als Sonderausgaben (bis zu 6.000 €)

Hierzu zählen Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Literatur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, etc.

Bedingungen

Für verbindliche Informationen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt.

Anträge und Auskunft

  • Die Berater der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter
     
  • Detaillierte Auskünfte erteilt Ihr Steuerberater oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Finanzamt