Wer erhält die Förderung?
- Studierende ab dem dritten Studienjahr
- Volljährige Schüler im 2. und 3. Ausbildungsjahr
Was wird gefördert?
- Darlehen in Höhe von max. 7.200 €
- Monatliche Auszahlung zwischen 100 € und 300 € möglich
Bedingungen
- Das Darlehen ist zinsgünstig und wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt
- Das Darlehen wird nur für Vollzeitmaßnahmen gewährt
- Der Antragsteller darf nicht älter als 36 Jahre sein
Anträge und Auskunft
- Die Berater der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter.
- Kreditanträge sind an das Bundesverwaltungsamt zu richten.