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„Wichtiger Impuls für die berufliche Weiterbildung“: Bayerische Staatsregierung verlängert Meisterbonus bis 2024
Die bayerische Staatsregierung setzt ihre Förderung der beruflichen Bildung weiter fort und verlängert die Auszahlung des Meisterbonus bis zum 31. Dezember 2024. Damit setzt die Regierung auch für die kommenden Jahre ein wichtiges Zeichen für den Wirtschaftsstandort Bayern, dessen Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich von gut ausgebildeten Fachkräften abhängt. Auch die Weiterbildungsabsolventen der Eckert Schulen dürfen sich somit weiterhin über die Einmalprämie in Höhe von 2.000 € freuen.
Der Meisterbonus wird in Bayern seit September 2013 für eine bestandene Meister- oder vergleichbare Fortbildungsprüfung ausgezahlt. Rund 60 Millionen Euro nimmt der Freistaat für die finanzielle Förderung der Weiterbildungsabsolventen aktuell jährlich in die Hand – und wird dies auch mindestens bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin tun, wie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nun in einem Ministerialblatt ankündigte.
„Der Meisterbonus hat sich als wichtiger Impuls für eine berufliche Weiterbildung bewährt“ kommentierte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den Beschluss und fügte hinzu, dass die Prämie ein wichtiges Zeichen für die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sei.
Insbesondere für die Teilnehmer der Eckert Schulen sind dies erfreuliche Nachrichten, denn alle erfolgreichen Absolventen der Abschlüsse zum Staatlich geprüften Techniker, Industriemeister, Fachmeister, Fachwirt, Fachkaufmann, Bilanzbuchhalter oder Betriebswirt können sich bis Ende 2024 über die Einmalprämie in Höhe von 2.000 € freuen. Einzige Voraussetzung für den Meisterbonus ist ein Hauptwohnsitz oder ein Beschäftigungsort in Bayern zum Zeitpunkt der Prüfung.