Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK (m/w)
Kursdetails
Bachelor Professional of Health and Social Services (CCI)*
Als gefragte Wirtschaftsexperten verbinden Fachwirte IHK betriebswirtschaftliches Know-how mit umfassenden Branchenkenntnissen, sind dadurch berufserfahrene Fach- und Führungskräfte.
Neben allen fachlichen Herausforderungen im medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Bereich nehmen in Krankenhäusern, Pflege- und Reha-Einrichtungen die Anforderungen im kaufmännischen und organisatorischen Sektor rapide zu. Hier werden, genauso wie im administrativen Teil unseres Gesundheitswesens (Kassen, Versicherungen, etc.), stetig neue Fach- und Führungskräfte benötigt, die über die speziell fachlichen Kompetenzen genauso verfügen, wie über betriebswirtschaftliches und methodisches Knowhow. Für diese Aufgaben ist der Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen bestens geeignet. Danach ist die Weiterbildung zum Betriebswirt IHK ist möglich.
*CCI = Chamber of Commerce and Industry
Inhalt
Fächer
- Planung, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Präsentation und Fachgespräche
Staatliche Förderung durch Aufstiegs-BAföG
Berechnungsbeispiel – Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK (m/w)
Voraussetzungen für die Zulassung
Zur Prüfung ist zugelassen wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesen und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Anmeldevorgang
1. Bundesland auswählen
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