Bild: Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK (m/w)

Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK (m/w)

Kursdetails

Bachelor Professional of Health and Social Services (CCI)*

Als gefragte Wirtschaftsexperten verbinden Fachwirte IHK betriebswirtschaftliches Know-how mit umfassenden Branchenkenntnissen, sind dadurch berufserfahrene Fach- und Führungskräfte.

Neben allen fachlichen Herausforderungen im medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Bereich nehmen in Krankenhäusern, Pflege- und Reha-Einrichtungen die Anforderungen im kaufmännischen und organisatorischen Sektor rapide zu. Hier werden, genauso wie im administrativen Teil unseres Gesundheitswesens (Kassen, Versicherungen, etc.), stetig neue Fach- und Führungskräfte benötigt, die über die speziell fachlichen Kompetenzen genauso verfügen, wie über betriebswirtschaftliches und methodisches Knowhow. Für diese Aufgaben ist der Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen bestens geeignet. Danach ist die Weiterbildung zum Betriebswirt IHK ist möglich.

*CCI = Chamber of Commerce and Industry

Inhalt

Fächer

  • Planung, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
  • Präsentation und Fachgespräche

Staatliche Förderung durch Aufstiegs-BAföG

Berechnungsbeispiel – Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK (m/w)Schematische Darstellung eines Berechnungsbeipiels für Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK (m/w)

Voraussetzungen für die Zulassung

Zur Prüfung ist zugelassen wer:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesen und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
     
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
     
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
     
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
     
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
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Termine und Standorte

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