Berufliche Rehabilitation
Wer erhält die Förderung?
Arbeitsfähige Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und deren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX (LTA-Antrag) von den zuständigen Leistungsträgern bewilligt wurde.
Welche Leistungen werden übernommen?
Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren
Unterkunft und Verpflegung, Pendelkosten
Entgeldersatzleistungen (Übergangsgeld, Bürgergeld)
Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung)
besondere Hilfsmittel und Hilfestellungen
Kinderbetreuung (Kinder bis 12 Jahren)
Familienheimfahrten (zweimal im Monat)
Leistungsvoraussetzungen
Es muss sich um einen anerkannten Bildungsträger der beruflichen Rehabilitation wie das Berufsförderungswerk Eckert handeln
und/oder das Bildungsangebot muss als berufliche Rehabilitationsmaßnahme anerkannt sein
Auskunft und Antragsverfahren
Die Berater/-innen des auf berufliche Rehabilitation spezialisierte Berufsförderungswerks Eckert helfen Ihnen gerne weiter
Anträge, Antragsformulare (G0100 in Verbindung mit G0130) sowie weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Leistungsträger