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Bachelor of Arts (B.A.) Kindheitspädagogik

Kursdetails

Der Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Kindheitspädagogik wird bei den Eckert Schulen am DIPLOMA Studienzentrum in Regenstauf nur als "Online-Studium" angeboten.

Ziel des grundständigen Bachelor-Studiengangs "Kindheitspädagogik" ist es, Studierende optimal auf ihr Berufsleben im Feld der Früh-und Kindheitspädagogik vorzubereiten. Zusätzlich zum Bachelor-Abschluss
erhalten die Absolventinnen und Absolventen die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration zuerkannt. Im Fokus des Studiengangs steht, den Studierenden das erforderliche Wissen und Können zu vermitteln, um sie für die Aufgaben in den Kernhandlungsfeldern wie Kita, Ganztagsschulen, Familienzentren, aber auch für weitere Bereiche wie die Aus-, Fort- und Weiterbildung, Beratung und Leitung zu befähigen. Das Studium Kindheitspädagogik umfasst Grundlagen und die Analyse von Entwicklungs- und Bildungsprozessen von Kindern von 0 bis 10 Jahren. Insbesondere in den Bereichen Sprache, mathematische / naturwissenschaftliche Bildung, Gesundheits- und Umwelterziehung sollen die Studierenden qualifiziert werden, um u. a. auch die Fort- und Weiterbildung von pädagogischem Personal zu fördern. Zusätzlich erwerben sie die Fähigkeit des wissenschaftlichen Arbeitens und zur Forschung auf dem Gebiet der Kindheitspädagogik.

Inhalt

  • Entwicklungspsychologische, soziologische, rechtliche und kindheitspädagogische Grundlagen von Bildung, Betreuung und Erziehung im Kindesalter
  • Beobachtung, Dokumentation und Förderung
  • Bildungsbereich: Sprache
  • Bildungsbereich: Mathematik, Natur und Umwelt
  • Professionalisierung: Bildungspartnerschaft, Persönlichkeitsbildung, Personal- und Qualitätsmanagement
  • Inklusion, Gender & Diversity
  • Krippenpädagogik
  • Kommunikation, Zusammenarbeit in Teams, Konfliktmanagement

Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine bestandene Meisterprüfung beziehungsweise ein gleichwertiger Abschluss der beruflichen
Aufstiegsfortbildung (z. B. Staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte, Bilanzbuchhalter, Fachwirte).
Ohne diese Voraussetzungen kann bei Nachweis eines einschlägigen Ausbildungsberufes und einer mindestens dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit
die Studienzulassung über eine Hochschulzugangsprüfung nach der hessischen ?Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen
im Lande Hessen? erfolgen.

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