Technischer Fachwirt IHK (m/w)
Auf einen Blick
Kursdetails
Bachelor Professional of Technical Management (CCI)*
Als gefragte Wirtschaftsexperten verbinden Fachwirte IHK betriebswirtschaftliches Know-how mit umfassenden Branchenkenntnissen, sind dadurch berufserfahrene Fach- und Führungskräfte.
Nicht nur bei Planung und Organisation, sondern auch in vielen anderen Bereichen eines Unternehmens wird die zunehmende Vernetzung von technischen Inhalten mit betriebswirtschaftlichen/kaufmännischen Aspekten deutlich. Der Technische Fachwirt ist der Fachmann für diese Fragestellungen. Mit seinen sowohl technischen wie auch kaufmännischen Kompetenzen ist er das ideale Bindeglied zwischen Technik und Betriebswirtschaft in einem Unternehmen. Die technischen Fachwirte können in den Unternehmen eingebunden werden in den Arbeitsbereichen: Arbeitsvorbereitung, Fertigungssteuerung, technischer Vertrieb und im Einkauf. Die technischen Fachwirte haben danach die Wahl, sich zum technischen Betriebswirt oder Betriebswirt IHK weiterzubilden.
*CCI = Chamber of Commerce and Industry
Inhalt
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Technische Qualifikationen
- Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
- Werkstofftechnologie und technische Kommunikation
- Fertigungs- und Betriebstechnik
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
- Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
- Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
- Führung und Zusammenarbeit
Voraussetzungen für die Zulassung
An der Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" oder "Technische Qualifikationen" darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- Eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- Den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- Zu den oben erwähnten Voraussetzungen jeweils ein weiteres Jahr Berufspraxis
Anmeldevorgang
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Termine und Standorte
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