Bild: Personalfachkaufmann IHK (m/w)

Personalfachkaufmann IHK (m/w)

Kursdetails

Bachelor Professional of Human Resources Management (CCI)*

Mit vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen beweisen Fachkaufleute IHK umfassende Sachkompetenzen in bestimmten Funktionsbereichen eines Unternehmens.

Ein Personalfachkaufmann ist qualifiziert, alle Bereiche der betrieblichen Personalarbeit verantworten zu können. Neben den administrativen Aufgaben ist er sowohl für das Management wie auch für die Mitarbeiter der Ansprechpartner in allen Personal-, Sozial- und Bildungsthemen eines Unternehmens. Danach ist die Weiterbildung zum Betriebswirt IHK ist möglich.

*CCI = Chamber of Commerce and Industry

Inhalt

Personalarbeit organisieren und durchführen

  • Der Personalbereich im Gesamtunternehmen
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot
  • Prozesse im Personalwesen
  • Projekte planen und durchführen
  • Informationstechnologie im Personalbereich
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement

Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik
  • Strategische Unternehmensplanung
  • Analyse und Ermittlung von Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarf
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
  • Personalcontrolling

Personal- und Organisationsentwicklung steuern

  • Mitarbeiterbeurteilung
  • Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter
  • Qualifikationsanalysen und -programme
  • Qualitätsmanagement
  • Führungsmodelle und -instrumente
  • Betriebliche Arbeitsformen

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
  • Rechtswege und Prozessrisiko
  • Einkommens-und Vergütungssysteme
  • Sozialversicherungsrecht
  • Sozialleistungen des Betriebes
  • Personalbeschaffung
  • Administrative Aufgaben
  • Entgeltabrechnung

Situationsbezogenes Fachgespräch

Staatliche Förderung durch Aufstiegs-BAföG

Berechnungsbeispiel – Personalfachkaufmann IHK (m/w)Schematische Darstellung eines Berechnungsbeipiels für Personalfachkaufmann IHK (m/w)

Voraussetzungen für die Zulassung

An der Prüfung darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:

  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der letzten Abschlussprüfung nachgewiesen werden (siehe Kursangebote zur AdA-Prüfung).

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